Mitteilung über den Beginn einer Hundehaltung
Der Halter hat der zuständigen Behörde den Abschluss der Versicherung durch eine Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nachzuweisen.
Ich ermächtige hiermit die Stadt / die Gemeinde jederzeit widerruflich, die fällige Hundesteuer von meinem folgenden Konto einzuziehen: