Erklärung (handwerklicher Betriebsleiter/in) - (Handwerkskammer Ostthüringen) (Seite 1)

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1.

Betrieb

Betrieb
2.

Handwerklicher Betriebsleiter/in

Handwerklicher Betriebsleiter/in
Anrede
Im vorgezeichneten Betrieb ist der genannte Betriebsleiter für die Ausübung des

technisch verantwortlich. Dies bedeutet, dass er alle technischen Vorgänge überwacht und bei Bedarf jederzeit eingreift. Der handwerkliche Betriebsleiter ist gegenüber allen im technischen Bereich tätigen Arbeitnehmern weisungsberechtigt.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt während der üblichen Geschäftszeit mindestens
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
  • Arbeitsvertrag- bzw. Geschäftsführervertrag

  • Achtung, jede spätere Änderung im Arbeitsvertrag, insbesondere zur Arbeitszeit und zur Vergütung, ist der Handwerkskammer unverzüglich mitzuteilen.

  • Kopie der Anmeldebestätigung des handwerklichen Betriebsleiters beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Krankenkasse/Rententräger)

Erhalten Sie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente?
Der handwerkliche Betriebsleiter ist neben dieser Tätigkeit noch als handwerklicher Betriebsleiter oder als Selbständiger oder Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb tätig.
Name und Anschrift des Betriebes: