Anlage 04: Baubeginnsanzeige nach § 78 Abs. 8 ThürBO - (Thüringen)

Eingangsstempel der unteren
Bauaufsichtsbehörde

Baubeginnsanzeige nach § 78 Abs. 8 ThürBO

(muss mindestens 1 Woche vor Beginn oder Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten der Bauaufsichtsbehörde vorliegen)

1. Bauherr
2. Vorhaben
3. Baugrundstück
4. Tag des Baubeginns
5. Bauleiter nach § 59 ThürBO
6. Anlagen
sonstige Anlagen
7. Unterschriften