614 - Besondere Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 1)

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Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht

Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht
1.1
Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit
1.2
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt
1.3

Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

1.4

Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.

Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeiten anderer Fachlose (Gewerke) geringen Umfangs auszuführen, soweit er hierzu in der Lage und befugt ist.

2

Einzelaufträge

Einzelaufträge
2.1
2.2

Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

2.3

Rechnungen sind bei dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat.

3

Kleinstaufträge

Kleinstaufträge

Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatzsteuer 500 Euro (Kleinstauftragswertgrenze) nicht überschreitet, und kann die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden, wird ein Zuschlag in Höhe von
(Betrag ohne Umsatzsteuer) gewährt. Dies gilt auch bei Stundenlohnarbeiten.