462 - Mahnung nach fruchtloser Abhilfeaufforderung bei unzureichender Förderung der Baumaßnahme (§ 5 Absatz 3 VOB/B) (Ausgabe 2017 - Stand 2019)

Auftraggeber

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe
Folglich sind Sie meiner Abhilfeaufforderung
Aus diesem Grund mahne ich hiermit diese ausstehenden Leistungen an und setze Ihnen eine Nachfrist

um der oben angeführten Abhilfeaufforderung nachzukommen.

Ich weise darauf hin, dass Sie im Fall des fruchtlosen Ablaufs der vorgenannten Frist den sich daraus ergebenen Schaden auszugleichen haben und mit der Kündigung des Vertrags nach § 8 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 4 VOB/B rechnen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag