313 - Niederschrift über die Eröffnung / Öffnung der Angebote (Teil 1: Hochformat) (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 1)

Vergabegrundlage
Ablauf der Angebotsfrist

Anlage: Zusammenstellung der Angebote

I. Vorbemerkungen
1 Vergabeverfahren
2 Angebotsabgabe war zugelassen
3

Bei Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibungen nach VOB/A Abschnitt 1, bei denen schriftliche Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten bei der Eröffnung der Angebote zugegen sein.

4

Alle anderen Vergabeverfahren: Bieter sind nicht zugelassen.

5
II. Eröffnungstermin

Die Verhandlungsleitung hat geprüft, dass bei Ausschreibungen nach VOB/A Abschnitt 1, bei denen schriftliche Angebote zugelassen sind, nur Bieter und/oder deren Bevollmächtigte zugegen sind.

1

Schriftliche Angebote sind mit dem Eingangsstempel und in der Reihenfolge des Eingangs mit Angebotsnummern versehen. Sie waren ordnungsgemäß verschlossen, bis auf das/die Angebot(e)

2

Elektronisch übermittelte Angebote waren ordnungsgemäß verschlüsselt, bis auf das/die Angebot(e)