214 - Besondere Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 1)

1

Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertigzustellen)
1.2
Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: