Handschriftliche Testamente können Sie an jedem Ort Ihrer Wahl aufbewahren (z. B. Gericht oder Zuhause). Auf die Wirksamkeit des Testaments hat der Aufbewahrungsort keinen Einfluss. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, das selbst geschriebene Testament beim Nachlassgericht in besondere amtliche Verwahrung zu geben.
Alle Testamente, die sich beim Nachlassgericht in besonderer amtlicher Verwahrung befinden, werden im Zentralen Testamentsregister registriert, damit das Testament im Todesfall aufgefunden wird, unabhängig vom Sterbeort und dem letzten Wohnsitz.
Füllen Sie hierzu bitte den Antrag auf Hinterlegung eines Testaments aus und reichen diesen zusammen mit dem Testament im Original, einer Kopie Ihrer Geburtsurkunde sowie einer Kopie Ihres Personalausweises beim Nachlassgericht ein.