Hinweise zur Erlangung eines Erbscheines (Seite 1)
in allen Fällen die Sterbeurkunde des Verstorbenen (Erblasser) bzw. ein rechtskräftiger Todeserklärungsbeschluss
die Erben bzw. die Personen, welche den Erbschein beantragen, müssen sich durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen
Heiratsurkunde
Geburtsurkunden aller Kinder des Erblassers (auch außerehelich geborene oder adoptierte Kinder)
Sterbeurkunden bereits verstorbener Kinder und Geburtsurkunden derer Kinder
Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Geburtsurkunde des Erblassers
Sterbeurkunde eines eventuell bereits verstorbenen Elternteils
Geburtsurkunden aller Kinder des verstorbenen Elternteils
Sterbeurkunden bereits verstorbener Geschwister
Geburtsurkunden der Kinder bereits verstorbener Geschwister
Sind Eltern, Geschwister und sämtliche Abkömmlinge der Geschwister des Erblassers vorverstorben, so ist auch der Tod der Großeltern nachzuweisen, um den überlebenden Ehepartner als Alleinerben feststellen zu können.
Geburtsurkunden aller Kinder des Erblassers
sind Kinder bereits verstorben, deren Sterbeurkunden und falls diese selbst schon
Kinder hatten, auch deren Geburtsurkunden
Geburtsurkunde des Erblassers, wenn Kinder oder Kindeskinder nicht (mehr) vorhanden sind
Sterbeurkunde eines eventuell verstorbenen Elternteils
Geburtsurkunden aller Geschwister und sollten diese bereits verstorben sein, auch deren Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden derer Kinder
Sind Eltern, Geschwister und sämtliche Abkömmlinge der Geschwister des Erblassers vorverstorben, kommen Erben der 3. Ordnung (Großeltern, Cousins, Cousinen) zum Zuge.