Verwandtschaftsformblatt Großeltern/Onkel, Tanten (Seite 1)

Sterbefall

Sind am Todestag weder Abkömmlinge (siehe Verwandtschaftsformblatt Kinder/Enkel) noch Eltern und Geschwister bzw. Geschwisterkinder der/des Verstorbenen (siehe Verwandtschaftsformblatt Eltern/Geschwister) am Leben, sind die Großeltern und eventuell deren Abkömmlinge gesetzliche Erben.

1. Väterliche Verwandte d. Verstorbenen
A. Angaben zu den Großeltern väterlicherseits d. Verstorbenen
A1
A2

Auszufüllen, wenn kein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner (mehr) vorhanden ist (sonst fortsetzen unter Zf. 2):

B. Wenn ein Großelternteil oder beide Großelternteile väterlicherseits verstorben sind, geben Sie bitte deren Kinder (Tanten und Onkel) an:
B1
B2