Sind am Todestag weder Abkömmlinge (siehe Verwandtschaftsformblatt Kinder/Enkel) noch Eltern und Geschwister bzw. Geschwisterkinder der/des Verstorbenen (siehe Verwandtschaftsformblatt Eltern/Geschwister) am Leben, sind die Großeltern und eventuell deren Abkömmlinge gesetzliche Erben.