Verwandtschaftsformblatt Eltern/Geschwister (Seite 1)

Sterbefall

Sind am Todestag keine Abkömmlinge (siehe Verwandtschaftsformblatt Kinder/Enkel) der verstorbenen Person am Leben, sind die Eltern und Geschwister (auch Halbgeschwister) gesetzliche Erben, auch neben Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern.

A. Angaben zu den Eltern
A1
A2
B. Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile verstorben sind, geben Sie bitte hier die Kinder der Eltern (Geschwister/Halbgeschwister) an:
B1
Kind von
B2
Kind von