Sowohl die besondere amtliche Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht (KV-Nr. 12100 GNotKG) als auch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sind kostenpflichtig.
Bei gemeinschaftlichem Testament bitte die Daten des Ehe-/Lebenspartners angeben:
im Original
und beantrage/n dieses – kostenpflichtig – in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht
zu nehmen.
in Verwahrung gegeben worden.
Der Hinterlegungsschein soll an mich/uns übersandt werden.
Unterschrift Antragsteller/in 1
Unterschrift Antragsteller/in 2
(Bitte jeweils beide Antragsteller/innen unterschreiben bzw. Vollmacht beifügen!)