Angaben für einen Erbscheinsantrag (Seite 1)

Dieses Formular nebst Anlagen können Sie auf folgenden Wegen einreichen:
  • rechtssicher und datengeschützt nur per Briefpost (Ausdruck) oder elektronisch über „Mein Justizpostfach“

  • alternativ per E-Mail (Ausnahme und für andere Anträge nicht zugelassen!)

Weitere Informationen finden Sie auf der auf der Website unter der Rubrik Kontakt.

An das Amtsgericht
Absender
Achtung:

Dieses Formblatt dient nur der Datenerfassung und stellt noch nicht den formellen Antrag dar. Da bei einem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Ihre Angaben an Eides statt zu versichern sind, ist für die Antragsaufnahme ein Termin bei Gericht erforderlich. Nach Vorprüfung Ihrer Angaben wird das Nachlassgericht mit Ihnen schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Angaben zu der/dem Verstorbenen:
Haben die Erben die Erbschaft angenommen?
Hat d. Verstorbene ein Testament hinterlassen?

(Hinweis: Jede Verfügung von Todes wegen ist im Original beim Nachlassgericht abzuliefern!)

Sollte ein handschriftliches Testament vorliegen und kein Grundbesitz vorhanden sein, kann zur Regelung der Nachlassangelegenheiten in vielen Fällen die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des handschriftlichen Testaments nebst der Eröffnungsniederschrift ausreichend sein.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei den entsprechenden Stellen (Kreditinstitute, Sparkasse, Vermieter, Versorger etc.), welche Unterlagen für die Regelung der Erbangelegenheiten benötigt werden.

Ist zur Regelung der Nachlassangelegenheiten eine beglaubigte Abschrift des Testaments mit der Eröffnungsniederschrift des Gerichts ausreichend?

(Diese Unterlagen würden Ihnen zugesandt werden.)