Sollte ein handschriftliches Testament vorliegen und kein Grundbesitz vorhanden sein, kann zur Regelung der Nachlassangelegenheiten in vielen Fällen die Vorlage einer beglaubigten Abschrift des handschriftlichen Testaments nebst der Eröffnungsniederschrift ausreichend sein.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei den entsprechenden Stellen (Kreditinstitute, Sparkasse, Vermieter, Versorger etc.), welche Unterlagen für die Regelung der Erbangelegenheiten benötigt werden.