Antrag auf Testamentseröffnung (Seite 1)

An das Amtsgericht
Absender
Angaben zu der/dem Verstorbenen:
In der Anlage übersende ich
Weitere letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge etc.)
Hinweis:

Als letztwillige Verfügung gilt jedes vom Erblasser verfasste Schriftstück, das erbrechtlichen Inhalt hat, unabhängig von der Form und der Bezeichnung. Im Zweifel ist das Schriftstück einzureichen.

Die gesetzlichen Erben sind am Verfahren zu beteiligen. Daher benötigt das Nachlassgericht folgende Angaben zu den verwandtschaftlichen Verhältnissen der/ des Verstorbenen: