Anlage 2 - Kurzantrag auf Gewährung eines Sachschadenersatzes nach § 28 ThürBeamtVG und der Sachschadensrichtlinie des Thüringer Finanzministeriums (Seite 1)

Hinweise:

Der Antrag gilt nur für die Beantragung von Sachschäden bei Dienstunfällen (mit Körperschaden) gemäß § 28 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG), wenn bereits eine Unfallmeldung über einen Dienstunfall erfolgte. Der Antrag ist beim Dienstvorgesetzten oder beim Thüringer Landesamt für Finanzen – Abteilung Bezüge als zuständige Dienstunfallfürsorgestelle innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach dem Tag des Schadensereignisses zu stellen. Bei Unfallereignissen mit reinem Sachschaden oder ohne durch einen Arztbesuch festgestellten Körperschaden ist die Anlage 1 zu nutzen und der Antrag an die für den Sachschadenersatz zuständige Stelle zu richten.
Die Erstattung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Es werden Wertminderungen durch Verwendung und Abnutzung berücksichtigt. Sachschadenersatz wird nur gewährt, wenn der erstattungsfähige Betrag mehr als 30 Euro beträgt (vgl. Tz. 4.6 SaSchaRL). Die Aufwendungen/ Anschaffungskosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Antrag auf Sachschadenersatz zum Dienstunfallereignis vom:
1.
2.
Folgende Kleidungsstücke, sonstige mitgeführte Gegenstände oder Fahrzeuge wurden bei dem Schadensereignis beschädigt, zerstört oder sind abhanden gekommen:
a)
Reparatur möglich

b)
Reparatur möglich

c)
Reparatur möglich

d)
Reparatur möglich

e)
Reparatur möglich

f)
Reparatur möglich

*

b = beschädigt
z = zerstört
a = abhanden gekommen

**
3.
Wurden bzw. werden Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher oder einen anderen Kostenträger (auch eigene Versicherung) geltend gemacht?