Anlage 1 - Antrag auf Gewährung eines Sachschadenersatzes nach der Sachschadensrichtlinie des Thüringer Finanzministeriums (Seite 1)

Hinweise:

Der Antrag gilt für die Beantragung von Sachschäden, die kein Dienstunfall sind und unter den Geltungsbereich der Sachschadensrichtlinie fallen.
Der Antrag ist beim Dienstvorgesetzten oder der jeweiligen obersten Dienstbehörde bzw. der von ihr ermächtigten zuständigen Stelle zu stellen (vgl. Tz. 6 i.V.m. Tz. 2.4 der Sachschadensrichtlinie).Der Antrag ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach dem Tag des Schadensereignisses zu stellen.
Die Erstattung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Es werden Wertminderungen durch Verwendung und Abnutzung berücksichtigt. Sachschadenersatz wird nur gewährt, wenn der erstattungsfähige Betrag mehr als 30 Euro beträgt (vgl. Tz. 4.6 SaSchaRL). Die Aufwendungen/ Anschaffungskosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

1.
2.
Zeitpunkt des Schadensereignisses
Ich habe bei dem Schadensereignis

einen Sachschaden erlitten.

(ggf. auf gesondertem Blatt – bei Verkehrsunfällen Skizze beifügen)