Erklärung anlässlich von in der Beihilfe neu aufzunehmenden Kindern - (Thüringen)

Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 Gera
Tel. +49 (0) 361 57 3628-141/143/144 | Fax: +49 (0) 361 57 3628-121 | E-Mail: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de

(nur von dem Elternteil auszufüllen, der den Kinderanteil im Familienzuschlag beansprucht)

1. Angaben zu Kindern, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind:

(Bitte alle Kinder angeben, auch wenn für diese keine Aufwendungen geltend gemacht werden)

1.
bei Kindern in Berufsausbildung bzw. Studium
2. Wurde der Anspruch auf den Kinderanteil im Familienzuschlag bereits beim Thüringer Landesamt für Finanzen/Abt. Bezüge geltend gemacht?
2.1 Wird ein Kind bei einer anderen Person im Familienzuschlag berücksichtigt?
2.2 Ist der andere Elternteil im öffentlichen Dienst tätig?
Folgende Unterlagen sind – sofern noch nicht erfolgt – dem Formblatt beizufügen:
  • geänderte Versicherungspolice Antragsteller (in Kopie) *

  • Versicherungspolice Kind (in Kopie) *

  • bei neugeborenen Kind Geburtsurkunde (in Kopie) *

* kann gegebenenfalls nachgereicht werden

Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit der Angaben und dass mir bekannt ist, dass ich verpflichtet bin, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die zu Veränderungen des Anspruchs auf Beihilfe führen können, unverzüglich mitzuteilen. Zu viel gezahlte Beihilfe habe ich zurückzuzahlen.

Unterschrift Beihilfeberechtige(r) / Beamte(r)

Hinweis:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem Merkblatt „Kinder und Beihilfe“, zu finden auf unserer Internetseite unter
https://tlf.thueringen.de/landesbedienstete/beihilfe/