Anlage 5: Erläuterungen zum Formblatt Antrag auf Fördermittel nach der 'Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025' (Seite 1)

Sehr geehrte Antragstellerin,
sehr geehrter Antragsteller,

diese Erläuterungen sollen Ihnen das Ausfüllen des Formblattes erleichtern, insbesondere, wenn Sie erstmals als Bauherr von Miet- und Genossenschaftswohnungen auftreten. Bei solchen Bauvorhaben sind eine Reihe technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Voraussetzungen zu beachten, die hier nicht in allen Einzelheiten dargestellt werden können.
Auskünfte darüber erteilt die Bewilligungsstelle (Thüringer Aufbaubank 0361 7447-123; wohnen@aufbaubank.de).

Mit der Baumaßnahme darf erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich bereits der Ab-schluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten (Ausnahmen: Planung, Bodenuntersuchung, Grunderwerb).

Auf Antrag kann die Bewilligungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen einem vorzeitigen Baubeginn zustimmen.

Die farbig hinterlegten Felder sind nicht auszufüllen.

Erläuterungen zu den Randnummern:

Bitte reichen Sie den Antrag bei der Thüringer Aufbaubank ein.

1
Antrag

Die Antragsteller/auftretenden Personen haben sich bei der Abgabe der Antragsunterlagen bei der Bewilligungsstelle durch Vorlage der amtlichen Ausweispapiere zu legitimieren (Abgabenordnung und Geldwäschegesetz). Die Bewilligungsstelle fertigt darüber einen Identifikationsvermerk.

Sie haben ferner dort zu erklären, ausschließlich für eigene Rechnung oder für Rechnung des Bauherrn zu handeln.

Näheres erfahren Sie bei der Bewilligungsstelle.

2

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte.

3

Die Angaben zum Betreuer (Betreuungsunternehmen) sind nur dann erforderlich, wenn Sie sich bei der technischen oder wirtschaftlichen Vorbereitung oder Durchführung des Bauvorhabens betreuen lassen.
Ein vom Bauherren/Antragsteller beauftragtes Unternehmen bzw. beauftragte Person muss über einen Vertrag oder eine Vollmacht des Bauherrn/Antragstellers für das betreffende Vorhaben sowie über die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung verfügen. Wer nicht über die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung verfügt, ist nicht berechtigt Rechnungen über Betreuungsleistungen zu stellen.

4
Fördermittel

Gefördert werden Mietwohnungen im Rahmen einer Projektförderung mit einem Baudarlehen (Anteilsfinanzierung) und Zuschüssen.
Es können Zuschüsse nach den Vorgaben der Nummern 3.3.1 bis 3.3.6 der Richtlinie gewährt werden. Zudem kann bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens nach Nummer 3.3.7 ein Nachlass gewährt werden.

Mieten

Die höchstzulässige Miete wird bei der Bewilligung festgesetzt.
Sie darf grundsätzlich über den Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete oder den der angemessenen Miete nicht hinausgehen (Näheres erfahren Sie in Nr. 9 der Richtlinie).

5

Die Gesamtwohnfläche ergibt sich aus den dem Antrag beizufügenden Verzeichnis geförderter Wohnungen.

6

Gewerberäume sind Läden, Werkstätten, Büros, Praxisräume und Garagen.

Falls zutreffend, bitte eine gesonderte Aufstellung beifügen.

Bei der Kostenaufteilung für Modernisierungsvorhaben nach Nr. 1 e der Anlage 1 zur Richtlinie werden die förderfähigen Baunebenkosten auf Grundlage der Baukosten (Summe aus 6.4) festgestellt.

5b Kostenaufteilung bei Vorhaben nach Nummer 1a bis d der Anlage 1 der Richtlinie

Die Kosten des Bauvorhabens sind in der Kostenberechnung für den Wohnungsbau nach der II. BV in das Antragsformblatt zu übernehmen. Nach § 5 II. BV gliedern sich die Gesamtkosten (6) in die Kosten des Baugrundstücks (6.1) und die Baukosten (6.2).