Anlage 5: Erläuterungen zum Formblatt Antrag auf Fördermittel nach der 'Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025' (Seite 1)
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
diese Erläuterungen sollen Ihnen das Ausfüllen des Formblattes erleichtern, insbesondere, wenn Sie erstmals als Bauherr von Miet- und Genossenschaftswohnungen auftreten. Bei solchen Bauvorhaben sind eine Reihe technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Voraussetzungen zu beachten, die hier nicht in allen Einzelheiten dargestellt werden können. Auskünfte darüber erteilt die Bewilligungsstelle (Thüringer Aufbaubank 0361 7447-123; wohnen@aufbaubank.de).
Mit der Baumaßnahme darf erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich bereits der Ab-schluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten (Ausnahmen: Planung, Bodenuntersuchung, Grunderwerb).
Auf Antrag kann die Bewilligungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen einem vorzeitigen Baubeginn zustimmen.
Die farbig hinterlegten Felder sind nicht auszufüllen.