2 Vergabeverfahren - 2.1 Bekanntmachungen (Seite 1)

Vergaben ab den EU-Schwellenwerten

Vergaben ab den EU-Schwellenwerten

(1) Soll die Frist für den Eingang der Angebote nach § 10a EU Abs. 2 und § 10b EU Abs. 3 VOB/A verkürzt werden, ist bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten immer eine Vorinformation zu veröffentlichen. Für den Teilnahmewettbewerb gilt § 10b EU Abs. 3 VOB/A entsprechend. Dabei genügt es, in die Vorinformation nur die Informationen aufzunehmen, die zum Zeitpunkt der Absendung verfügbar sind. Gilt die Vorinformation gleichzeitig auch als Aufforderung zur Interessensbekundung ist gemäß § 12 EU Abs. 2 Nr. 1 a) VOB/A der Hinweis aufzunehmen, dass dieser Auftrag ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben wird. Weiterhin sind die Regelungen des § 12 EU Abs. 2 Nr. 1 c) und d) VOB/A zu beachten.

(2) Bekanntmachungen von Vorinformationen, offenen und nicht offenen Verfahren, wettbewerblichen Dialogen, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sowie Innovationspartnerschaften sind auf der Home-page des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg online unter www.simap.ted.europa.eu unter der Rubrik „Auftraggeber-Seite" zu veröffentlichen. Bei Nutzung der Online-Formulare ist eine vorherige Anmeldung und Registrierung erforderlich.

(3) Zu den einzelnen Vordrucken ist Folgendes zu beachten:

Vordruck Vorinformation

Vordruck Vorinformation

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
  • Unter I.1) Name und Adressen ist im Feld „Nationale Identifikationsnummer" die ZENDIE-Identifikationsnummer der Dienststelle anzugeben und immer im Feld „NUTS-Code" der jeweilige NUTS-Code des Sitzes der Dienststelle. Die NUTS-Codes sind auf der Internetseite der EU (www.simap.ted.europa.eu) über den Link http://www.simap.ted.europa.eu/de/web/simap/nuts einzusehen.

  • Unter I.5) Haupttätigkeit(en) ist unter Haupttätigkeit das Feld „Andere Tätigkeit" anzukreuzen und mit dem Zusatz „Straßenbau" zu ergänzen.

Abschnitt II: Gegenstand

Abschnitt II: Gegenstand

Unter II.1.2) Umfang der Beschaffung ist die CPV-Nummer stets anzugeben. Die maßgebende CPV-Nummer für das jeweilige Bauvorhaben kann ebenfalls über die Internetseite www.simap.ted.europa.eu ermittelt werden. Für häufiger vorkommende Bauleistungen, hat das BMVI, Referat StB 14, zur Arbeitserleichterung einen deutlich verkürzten CPV-Katalog erarbeitet, welcher im Anhang wiedergegeben ist.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
  • In III.1) Teilnahmebedingungen ist in der Regel das Ankreuzen der Kontrollkästchen in den Ziffern III.1.2) und III.1.3) ausreichend.

  • In III.1.2) ist im Rahmen der Vorinformation noch keine Eingabe erforderlich.

Dient die Vorinformation gleichzeitig als Aufruf zum Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes oder Verhandlungs- verfahren sind folgende Angaben zu machen
  • Unter III.1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist bei allen Vergabeverfahren der Text aus § 6a EU Abs. 1 Nr. 2 c) 1. UA VOB/A wörtlich zu übernehmen. Ggf. sind gemäß § 6a EU Abs. 1 Nr. 2 a) und b) VOB/A weitere geeignete Nachweise anzugeben.

  • Unter III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist bei allen Vergabeverfahren der Text aus § 6a EU Abs. 1 Nr. 3 a) und b) VOB/A wörtlich zu übernehmen. Ggf. sind gemäß § 6a EU Abs. 1 Nr. 3 c) bis i) VOB/A andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, geeignete Angaben für die Prü-fung der fachlichen und beruflichen Eignung anzugeben.