Generalvollmacht (Seite 1)

Generalvollmacht ¹)

Hiermit erteile ich, nachfolgend Vollmachtgeber/in genannt,
folgender Person, nachfolgend Bevollmächtigte/r genannt

Vollmacht, mich gesetzlich und außergerichtlich gegenüber jedermann und in allen gesetzlich zulässigen Fällen, in vermögensrechtlichen und nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, soweit nicht einzelne Vertretungsbefugnisse in dieser Vollmacht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Generalvollmacht).

Die/Der Bevollmächtigte ist ausdrücklich befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung von sämtlichen Beschränkungen des § 181 BGB).

Die Erteilung von Untervollmachten ist unbeschränkt zulässig. Soweit der/die Vollmachtgeber/in von Dritten bevollmächtigt ist, erteilt er/sie zugleich im Umfang dieser Vollmacht entsprechende Untervollmacht, soweit und solange dies nach der Hauptvollmacht zulässig.

Die nachfolgende Bezeichnung bestimmter Befugnisse hebt besonders wichtige Bereiche hervor, ist aber nicht abschließend und schränkt den Umfang, Geltungsbereich und die Wirkungsdauer dieser Vollmacht im Außenverhältnis gegenüber dem Rechtsverkehr in keiner Weise ein.

In vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst die Vollmacht insbesondere

A) In vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst die Vollmacht insbesondere
1.
den gesamten Rechtsverkehr mit Gerichten, Behörden und Privaten incl. Kreditinstituten und Versicherungen, einschließlich der Steuer-, Sozial-, Renten- und Krankenversicherungsangelegenheiten und etwaiger daten- schutzrechtlicher Einwilligungen des/der Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin, insbesondere
  • den Abschluss, die Änderung oder Beendigung von Rechtsgeschäften aller Art, wobei der/die Bevollmächtigte insbesondere ausdrücklich befugt ist, Schenkungsverträge abzuschließen und zu erfüllen, und zwar ausdrücklich auch mit sich selbst als Beschenktem/Beschenkter oder als Vertreter/in eines beschenkten Dritten;

  • Grundstücke, Wohnungs-/Teileigentum, Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte oder Mitberechtigungen hieran (nachfolgend Grundbesitz genannt) sowie beliebige Rechte an Grundbesitz sowie Rechte an solchen Rechten zu begründen, zu erwerben, zu veräußern, zu belasten, zu ändern, aufzuheben oder sonst darüber zu verfügen und im Zusammenhang mit Erwerb/Veräußerung beliebige Grundpfandrechte zu Finanzierungszwecken zu bestellen, Schuldanerkenntnisse zu klären und den/die Vollmachtgeber/in sowie den jeweiligen Eigentümer dinglich (§ 800 ZPO) der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen;

  • Prozess- und Verfahrenshandlungen aller Art gegenüber in- und ausländischen Gerichten, Behörden, Notaren und sonstigen öffentlichen Stellen vorzunehmen, auch in Rechtsmittel-/Rechtsbehelfsverfahren sowie in Verahren des vorläufigen Rechtsschutzes und der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere in Nachlass-, Handelsregister-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren. Die sich hierauf beziehende Vollmacht kann von einem/einer Betreuer/in nicht widerrufen werden;

  • die Vornahme von geschäftsähnlichen Handlungen aller Art, insbesondere die In-Empfangnahme von Vermögenswerten beliebiger Art, etwa Geld, Sachen, Edelmetalle, Wertpapiere und Schriftstücke und das Ausstellen von Quittungen;

¹)

Falls eine (eingeschränkte) Vollmacht „nur" für den Fall erteilt werden sollte, dass der/die Vollmachtgeber durch Alter oder aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr in der Lage ist, für sich zu sorgen (sog. Vorsorgevollmacht), kann auf das Formular der Firma FormLab GmbH unter der Bezeichnung BTR-018-DE-FL zurückgegriffen werden