Bescheinigung über die besondere Schulung des Personals nach § 2 ThürSpielhallenVO - (Thüringen)

Unterschrift
1)

Hier handelt es sich um Personen ohne spezielle Verantwortung in einer Spielhalle. Die Teilnehmerzahl von 15 darf nicht überschritten worden sein (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 ThürSpielhallenVO).

2)

Die Teilnehmerzahl von 15 darf nicht überschritten worden sein (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 3 ThürSpielhallenVO).