Die Entgegennahme dieser Anzeige ist gebührenpflichtig; es kann eine Gebühr von 50 bis 1000 EUR erhoben werden (siehe Nr. 3.3 der Anlage zu § 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft vom 24.9.2002 [GVBl. S. 341]), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.10.2019 [GVBl. S. 468]).