Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit - (Thüringen) (Seite 1)

Anlage zum Antrag auf Wohngeld vom
Hinweis

Diese Anlage ist für jede Person mit selbständiger Tätigkeit bzw. bei mehreren selbständigen Tätigkeiten für jede dieser Tätigkeiten auszufüllen.

Wie ermitteln Sie Ihren Gewinn?

1: Wie ermitteln Sie Ihren Gewinn?

Liegt ein vom Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) abweichendes Wirtschaftsjahr vor?

2. Liegt ein vom Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) abweichendes Wirtschaftsjahr vor?

Angaben zur Höhe des Gewinns

3. Angaben zur Höhe des Gewinns
Hinweise zum Gewinn

Betriebseinnahmen

I. Betriebseinnahmen
Dazu zählen z. B. auch
  • Sie nutzen Ihr betriebliches Kraftfahrzeug auch privat. Der Nutzungswert ist als Betriebs- einnahme zu erfassen.

  • Sie entnehmen Waren für den privaten Verbrauch. Der Gegenwert dieser Waren ist als Betriebseinnahme zu erfassen.

Keine Betriebseinnahmen sind z. B. die Aufnahme eines Darlehens, Einlagen von Wirtschaftsgütern, Erhöhung des Kapitals Ihrer Gesellschaft.

Betriebsausgaben

II. Betriebsausgaben

Dazu zählen – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Aufwendungen müssen dem Betrieb zuzuordnen sein.

Keine Betriebsausgaben sind u.a.
  • private Entnahmen für die private Lebensführung (z. B. Ernährung, Kleidung, Wohnung)

  • Beiträge des selbständig tätigen Haushaltsmitglieds für die eigene Mitgliedschaft in der gesetz- lichen oder privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

  • Tilgungsraten eines betrieblichen Darlehens

  • Zahlung der Gewerbesteuer

Der Gewinn, der zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen zählt, weicht vom Gewinn im Sinne des Einkommensteuerrechts ab

III. Der Gewinn, der zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen zählt, weicht vom Gewinn im Sinne des Einkommensteuerrechts ab
  • Verlustvor- und Verlustrückträge werden nicht berücksichtigt

  • ein vertikaler Verlustausgleich wird nicht vorgenommen

  • Investitionsabzugsbeträge werden nicht berücksichtigt

  • erhöhte Absetzungen zählen teilweise zum wohngeldrechtlichen Jahreseinkommen