Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (Seite 1)

Hinweise zum Wohngeldantrag

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete oder Belastung.

Welcher Antrag ist für Sie der Richtige?

Als Mieter / Mieterin oder Untermieter / Untermieterin in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Auch als Bewohner / Bewohnerin eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen können Sie Mietzuschuss beantragen. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss nutzen Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner / Bewohnerin eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat.

Sind Sie Eigentümer / Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.

Was müssen Sie beachten?

Wenn Sie bereits Transferleistungen (z. B. Bürgergeld sowie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung [„Sozialhilfe"] erhalten, bekommen Sie wahrscheinlich kein Wohngeld. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Was müssen Sie tun?
Schritt 1

Füllen Sie den
zutreffenden Antrag
vollständig aus und
vergessen Sie nicht,
ihn zu unter-
schreiben.

Schritt 2

Erstellen Sie Kopien
der benötigten
Nachweise.

Schritt 3

Senden Sie den
Antrag und die
Nachweise an Ihre
Wohngeldbehörde.

Schritt 4

Fertig! Ihre
Wohngeldbehörde
meldet sich
schnellstmöglich.

Achten Sie auf die folgenden Symbole im Antrag:
Nachweise erforderlich Symbol: Dokumente
Wichtig zu wissen! – Tipps und Informationen Symbol: Glühbirne
Erklärungen zu Begriffen und Beispiele für Antworten Symbol: Fragezeichen