GW-1: Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Seite 1)

Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen.

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 228 Bewertungsgesetz i. V. m. § 87a Abs. 6 Satz 1 Abgabenordnung).
Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kostenloser Registrierung unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Unter www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.

Belege sind mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nur auf Anforderung des Finanzamts einzureichen.

Zur Feststellungserklärung gehören der Hauptvordruck (GW-1) und gegebenenfalls folgende Anlagen:
Für Feststellungen gegenüber mehr als drei Personen

Feststellungsbeteiligte (GW-1A)

Angaben zu weiteren Eigentümerinnen und Eigentümern, wenn der Platz auf dem Hauptvordruck (GW-1) nicht ausreicht

Für Grundvermögen
Grundstück (GW-2)

Angaben zum Grund und Boden und Gebäude

Einlageblatt zur Anlage Grundstück (GW-2A)

Angaben zu weiteren Gebäuden oder Gebäudeteilen auf dem Grundstück

Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Land- und Forst- wirtschaft (GW-3)

alle Flurstücke und deren Nutzung

Tierbestand (GW-3A)

gehaltene und erzeugte Tiere

Für Steuerbefreiungen und -vergünstigungen

Grundsteuerbefreiung/-
vergünstigung (GW-4)

Anträge auf Grundsteuerbefreiungen oder Ermäßigungen der Steuermesszahl

Wie fülle ich die Erklärung aus?

Wie fülle ich die Erklärung aus?

Füllen Sie alle Felder aus, die für das Grundstück bzw. den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft infrage kommen.
Verwenden Sie bitte aussagekräftige Abkürzungen, soweit erforderlich.

Wer muss die Feststellungserklärung abgeben?

Wer muss die Feststellungserklärung abgeben?
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

  • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:
    Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)

  • Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
    Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes

Unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt muss ich die Feststellungserklärung abgeben?

Unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt muss ich die Feststellungserklärung abgeben?

Geben Sie bitte eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Eine solche Aufforderung kann auch durch eine öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen erfolgen.

Sie müssen ohne Aufforderung eine Erklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres abgeben, wenn sich
  • der Grundsteuerwert ändert (Wertfortschreibung),

  • die Vermögensart ändert (Nachfeststellung),

  • die Grundstücksart ändert (Artfortschreibung) oder

  • Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung (Nachfeststellung) führen können, z. B. der Wegfall einer Steuerbefreiung oder die Teilung eines Grundstücks.

Wenn Sie die Erklärung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abgeben können, beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Fristverlängerung und begründen Sie diese.