GW-3A: Anleitung zur Anlage Tierbestand zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
(Vordruck GW-3A)

Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen.

Bitte fügen Sie Ihrer

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und

Forstwirtschaft (GW-3) die

Anlage Tierbestand (GW-3A) bei, wenn Sie Tierhaltung betreiben. Bitte tragen

Sie alle erzeugten und gehaltenen Tiere gemeindeübergreifend in die vorliegende

Anlage Tierbestand

(GW-3A) ein. Die Umrechnung der erklärten Tiere in Vieheinheiten (VE) wird entsprechend der Anlage 34 zu § 241 Absatz 5 Bewertungsgesetz automatisch von Ihrem Finanzamt vorgenommen.

Landwirtschaftliche Nutzung

Landwirtschaftliche Nutzung

Zu den Zeilen 3 bis 6

Zu den Zeilen 3 bis 6

Bitte geben Sie die Größe der landwirtschaftlich genutzten Eigentumsflächen sowie die Größe der verpachteten und zugepachteten Flächen jeweils in Quadratmetern an. Wenn Sie keine Eigentums-, verpachtete oder zuge-pachtete Fläche besitzen, tragen Sie bitte entsprechend eine „0" ein.

Zu der maßgeblichen Fläche für die Bewertung der Tierhaltung zählen
  • die landwirtschaftliche Nutzung,

  • die auf Grund öffentlicher Förderungsprogramme stillgelegten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung,

  • die Sondernutzungen Hopfen und Spargel. (Die Angaben landwirtschaftliche Nutzung einschließlich Spargel- und Hopfenanbauflächen müssen in Summe den Angaben in GW-3 entsprechen).

Tierarten nach dem Durchschnittsbestand

Tierarten nach dem Durchschnittsbestand

Zu den Zeilen 7 bis 28

Zu den Zeilen 7 bis 28

Bitte geben Sie den Durchschnittsbestand der gehaltenen Tiere in Stück der letzten drei Wirtschaftsjahre an.
Der durchschnittliche Bestand ist in der Regel ein Dreizehntel der Summe aus dem Anfangsbestand des Wirt-schaftsjahres und den zwölf Monatsendbeständen.

Bei Tieren, die kürzer als ein Jahr gehalten werden (z. B. Fresser), können Sie den Durchschnittsbestand wie folgt berechnen:

Die Zahl der erzeugten Tiere multipliziert mit der Haltungsdauer in Wochen, geteilt durch 52.

Zu Zeile 17

Zu Zeile 17

Starterkälber und Fresser sind Jungtiere in der Aufzuchtphase und somit vor Beginn der eigentlichen Mast noch nicht den Masttieren zuzurechnen. Die Vormastphase bei Starterkälbern und Fressern dauert bei der Stallmast (Intensivmast) etwa fünf bis sechs Monate, bei der Weidemast (Extensivmast) etwa zwölf Monate.

Zu den Zeilen 20 und 40

Zu den Zeilen 20 und 40

Bitte tragen Sie in Zeile 20 die Masttiere mit dem Durchschnittsbestand ein, wenn die der Aufzuchtphase folgende eigentliche Mast weniger als ein Jahr beträgt.
Bitte geben Sie in Zeile 40 die Zahl der erzeugten Tiere an, wenn die Mastdauer ein Jahr und länger beträgt.

Zu Zeile 25

Zu Zeile 25

Bei den hier zu erfassenden Jungzuchtschweinen handelt es sich in der Regel um selbsterzeugte oder zugekaufte Jungeber und tragende Jungsauen.

Tierarten nach der Erzeugung

Tierarten nach der Erzeugung

Zu den Zeilen 29 bis 47

Zu den Zeilen 29 bis 47

Bitten geben Sie die erzeugten Tiere in Stück an, die im Durchschnitt in den letzten drei Wirtschaftsjahre verkauft oder verbraucht wurden.

Zu Zeile 35

Zu Zeile 35

Hierzu zählen auch Mastputen aus zugekauften Putenküken.

Zu Zeile 47

Zu Zeile 47

Hierzu zählen neben den Jungebern insbesondere nichttragende Jungsauen (Zuchtläufer), die verkauft oder zur Ergänzung des eigenen Bestands verwendet werden.

Zugekaufte Tiere

Zugekaufte Tiere

Zu den Zeilen 48 bis 52

Zu den Zeilen 48 bis 52

Bitte geben Sie die Tiere (Zeile 42 bis 47) in Stück an, die im Durchschnitt in den letzten drei Wirtschaftsjahren zugekauft wurden. Die Zahl der zugekauften Tiere aus den Zeilen 48 bis 52 wird für die Feststellung über die landwirtschaftliche Tierhaltung von der Zahl der erzeugten Tiere in den Zeilen 42 bis 47 abgezogen.