GW-3A: Anleitung zur Anlage Tierbestand zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
(Vordruck GW-3A)
Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, den Vordruck richtig auszufüllen.
Bitte fügen Sie Ihrer
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und
Forstwirtschaft (GW-3) die
Anlage Tierbestand (GW-3A) bei, wenn Sie Tierhaltung betreiben. Bitte tragen
Sie alle erzeugten und gehaltenen Tiere gemeindeübergreifend in die vorliegende
Anlage Tierbestand
(GW-3A) ein. Die Umrechnung der erklärten Tiere in Vieheinheiten (VE) wird entsprechend der Anlage 34 zu § 241 Absatz 5 Bewertungsgesetz automatisch von Ihrem Finanzamt vorgenommen.
Bitte geben Sie den Durchschnittsbestand der gehaltenen Tiere in Stück der letzten drei Wirtschaftsjahre an.
Der durchschnittliche Bestand ist in der Regel ein Dreizehntel der Summe aus dem Anfangsbestand des Wirt-schaftsjahres und den zwölf Monatsendbeständen.
Bei Tieren, die kürzer als ein Jahr gehalten werden (z. B. Fresser), können Sie den Durchschnittsbestand wie folgt berechnen:
Die Zahl der erzeugten Tiere multipliziert mit der Haltungsdauer in Wochen, geteilt durch 52.
Starterkälber und Fresser sind Jungtiere in der Aufzuchtphase und somit vor Beginn der eigentlichen Mast noch nicht den Masttieren zuzurechnen. Die Vormastphase bei Starterkälbern und Fressern dauert bei der Stallmast (Intensivmast) etwa fünf bis sechs Monate, bei der Weidemast (Extensivmast) etwa zwölf Monate.
Bitte tragen Sie in Zeile 20 die Masttiere mit dem Durchschnittsbestand ein, wenn die der Aufzuchtphase folgende eigentliche Mast weniger als ein Jahr beträgt.
Bitte geben Sie in Zeile 40 die Zahl der erzeugten Tiere an, wenn die Mastdauer ein Jahr und länger beträgt.
Bei den hier zu erfassenden Jungzuchtschweinen handelt es sich in der Regel um selbsterzeugte oder zugekaufte Jungeber und tragende Jungsauen.
Bitten geben Sie die erzeugten Tiere in Stück an, die im Durchschnitt in den letzten drei Wirtschaftsjahre verkauft oder verbraucht wurden.
Hierzu zählen auch Mastputen aus zugekauften Putenküken.
Hierzu zählen neben den Jungebern insbesondere nichttragende Jungsauen (Zuchtläufer), die verkauft oder zur Ergänzung des eigenen Bestands verwendet werden.
Bitte geben Sie die Tiere (Zeile 42 bis 47) in Stück an, die im Durchschnitt in den letzten drei Wirtschaftsjahren zugekauft wurden. Die Zahl der zugekauften Tiere aus den Zeilen 48 bis 52 wird für die Feststellung über die landwirtschaftliche Tierhaltung von der Zahl der erzeugten Tiere in den Zeilen 42 bis 47 abgezogen.