Für das nachfolgend benannte Kind wird eine Ausnahme vom Alterserfordernis gemäß § 27 Abs. 4 WaffG für das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden*), für den oben genannten Schießsportverein beantragt: