Mindestanforderungen zur Beurteilung der Geeignetheit von Einrichtungen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern_barrierefrei
Inhaltsverzeichnis des Formulars
- Rechtliche Grundlagen
- Grundsätzliches
- Träger der praktischen Ausbildung können ausschließlich sein
- Gesamtverantwortung der Pflegeschule
- Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung
- Andere zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeignete Einrichtungen (sog. Lernorte) nach § 7 Absatz 2 PflBG