Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes gemäß VLärmSchR 97 - (Thüringen) (Seite 1)

Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Erstattung setzt den Antrag des Eigentümers bei der Straßenbauverwaltung voraus.
Dieser ist i.d.R. vor Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen an der baulichen Anlage zu stellen; mit der Realisierung der Maßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Das Merkblatt zur Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Anlage 2) ist zu beachten.

Die nachfolgenden Angaben sind zur Bearbeitung des Antrags erforderlich. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig, beschleunigen aber die Bearbeitung bei Rückfragen.

Anwesen

Anwesen
Denkmal- oder Ensembleschutz
Eigentümer/in
Verwalter/in (bei Eigentümergemeinschaften) oder Vertreter/in (bitte Vollmacht beifügen)