Anzeige des Überlassens von Schusswaffen durch einen Waffenhändler

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden als zuständige Behörde nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WaffG davon informiert, dass die nachfolgende Person
von der nachfolgenden Firma (Angaben des Überlassers)
folgende Schusswaffe(n) erworben hat:

Beschreibung der Schusswaffe(n)

Beschreibung der Schusswaffe(n)
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Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung

Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung
Unterschrift