Anzeige des Überlassens von Schusswaffen durch einen Waffenhändler

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden als zuständige Behörde nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WaffG davon informiert, dass die nachfolgende Person
von der nachfolgenden Firma (Angaben des Überlassers)
folgende Schusswaffe(n) erworben hat:
Beschreibung der Schusswaffe(n)
1
Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung
Unterschrift