Als Anlage zur Steueranmeldung ist eine Aufstellung beigefügt, aus der für jede einzelne Wettannahmestelle deren gesamten Wetteinsätze und Rückzahlungsbeträge und für jeden Dritten dessen gesamte vermittelte Wetteinsätze und Rückzahlungsbeträge ersichtlich sind (§ 21 Abs. 3 RennwLottG).