37-142 TH - Anmeldung zur Sportwettensteuer (Seite 1)

Finanzamt Erfurt
Postfach 90 04 52
99107 Erfurt

Anmeldung zur Sportwettensteuer

(§ 21 Rennwett- und Lotteriegesetz)

Anmeldungszeitraum

Anmeldungszeitraum

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Berechnung der Sportwettensteuer

Berechnung der Sportwettensteuer

1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage

1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage
Zeile 1: geleisteter Wetteinsatz (§ 17 Abs. 1 Rennwett- und Lotteriegesetz – RennwLottG –)
Zeile 2: Hierzu nachrichtliche Angaben:
Zeile 3: Wetteinsatz, auf den im Gewinnfall die Quote angewandt wird (inkl. gewährter Wettboni)
Zeile 4: gewährte Wettboni (§ 16 Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung – RennwLottDV –)
Zeile 5: weitere Aufwendungen des Wettenden zur Teilnahme an der Wette (§ 17 Abs. 1 Satz 2 RennwLottG)
Zeile 6: ./. zurückgezahlte oder verrechnete Beträge (§ 17 Abs. 2 RennwLottG)
Zeile 7: = Zwischensumme
Zeile 8: ./. darin enthaltene Sportwettensteuer (§ 17 Abs. 1 Satz 1 RennwLottG)
Zeile 9: = Bemessungsgrundlage

2. Steuersatz (§ 18 RennwLottG)

Zeile 11: 2. Steuersatz (§ 18 RennwLottG)

5,3 %

3. Sportwettensteuer (Bemessungsgrundlage x Steuersatz)

Zeile 13: 3. Sportwettensteuer (Bemessungsgrundlage x Steuersatz)

Als Anlage zur Steueranmeldung ist eine Aufstellung beigefügt, aus der für jede einzelne Wettannahmestelle deren gesamten Wetteinsätze und Rückzahlungsbeträge und für jeden Dritten dessen gesamte vermittelte Wetteinsätze und Rückzahlungsbeträge ersichtlich sind (§ 21 Abs. 3 RennwLottG).

Bei der Anfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt:
Unterschrift