37-141 TH - Anmeldung zur Buchmachersteuer (Seite 1)

Finanzamt Erfurt
Postfach 90 04 52
99107 Erfurt

Anmeldung zur Buchmachersteuer

(§ 13 Rennwett- und Lotteriegesetz)

Anmeldungszeitraum

Anmeldungszeitraum

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Berechnung der Buchmachersteuer

Berechnung der Buchmachersteuer

1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage

1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage
Zeile 1: geleisteter Wetteinsatz (§ 9 Abs. 1 Rennwett- und Lotteriegesetz – RennwLottG –)
Zeile 2: Hierzu nachrichtliche Angaben:
Zeile 3: Wetteinsatz, auf den im Gewinnfall die Quote angewandt wird (inkl. gewährter Wettboni)
Zeile 4: gewährte Wettboni (§ 12 Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung – RennwLottDV –)
Zeile 5: weitere Aufwendungen des Wettenden zur Teilnahme an der Wette (§ 9 Abs. 1 Satz 2 RennwLottG)
Zeile 6: ./. zurückgezahlte oder verrechnete Beträge (§ 9 Abs. 2 RennwLottG)
Zeile 7: = Zwischensumme
Zeile 8: ./. darin enthaltene Buchmachersteuer (§ 9 Abs. 1 Satz 1 RennwLottG)
Zeile 9: = Bemessungsgrundlage

2. Steuersatz (§ 10 RennwLottG)

Zeile 11: 2. Steuersatz (§ 10 RennwLottG)

5,3 %

3. Buchmachersteuer (Bemessungsgrundlage x Steuersatz)

Zeile 13: 3. Buchmachersteuer (Bemessungsgrundlage x Steuersatz)

Als Anlage zur Steueranmeldung ist eine Aufstellung beigefügt, aus der für jede einzelne Wettannahmestelle deren gesamten Wetteinsätze
(§ 9 Abs. 1 RennwLottG) und Rückzahlungsbeträge (§ 9 Abs. 2 RennwLottG) ersichtlich sind (§ 13 Abs. 4 Satz 2 RennwLottG).

Bei der Anfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt:
Unterschrift