Für eine gebührenfreie Meldebescheinigung (z. B. für Rentenzwecke) ist ein schriftlicher Nachweis erforderlich.
Meldebescheinigungen erhalten Sie nur an Ihrem Wohnsitz.
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.