Anzeige nach § 22 Abs. 2 und 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) (Seite 1)

Veranstalter von Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen oder von Schießübungen dieser Art
Anzeige nach § 22 Abs. 2 und 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) über

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend der rechtlichen Verpflichtung teile/n ich/wir Ihnen Folgendes mit:
Folgende Personen werden für die o.g. Veranstaltung eingesetzt:
¹)

Die Anzeige ist 2 Wochen vor der Veranstaltung vorzunehmen.

²)

Die Anzeige ist innerhalb 2 Wochen vorzunehmen.

³)

Die Anzeige ist unverzüglich vorzunehmen.