Benennung einer Wachperson zur waffenrechtlichen Prüfung nach § 28 Abs. 3 WaffG (Seite 1)

Bewachungsunternehmen

Bewachungsunternehmen
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Benennung einer Wachperson zur waffenrechtlichen Prüfung
nach § 28 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) *)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf meine/unsere Bewachungserlaubnis
teile/n ich/wir Ihnen mit, dass aufgrund eines

Arbeitsverhältnisses folgende Wachperson meine/unsere Schusswaffe/n nach meiner/unserer Weisung führen soll:

Angaben zur Wachperson

Angaben zur Wachperson
Geschlecht
Wohnanschrift des Antragstellers in den letzten 5 Jahren
1
Angaben zum
*)
Hinweise:
1.

Die im Folgenden benannte Wachperson sollte von Ihnen vor der Benennung gegenüber der Waffenbehörde und dabei über die Erforderlichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden.

2.

Der im Folgenden benannten Wachperson dürfen Sie Schusswaffen und Munition erst überlassen, wenn die zuständige Waffenbehörde zugestimmt hat.