271 - Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen: COVID-19-bedingte Mehrkosten (Ausgabe 2017 - Stand 2020)

Angabe

Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Erstattung von Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im räumlichen Kontext zur Baustelle, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden

Kosten, die aufgrund der COVID-19-Pandemie für die nachfolgenden Maßnahmen auf der Baustelle zusätzlich anfallen, werden nicht über die Preise, sondern auf Nachweis erstattet:

Unmittelbare persönliche Hygienemaßnahmen:
  • Erweitern von sanitären Anlagen (z. B. zusätzliche Sanitärcontainer auf der Baustelle) einschließlich erhöhter Verbrauchskosten für Strom und Wasser, soweit der Verbrauch von Strom und Wasser nicht ohnehin vom Auftraggeber getragen wird

  • Lokale Desinfektionsvorrichtungen

  • Hygienebedingte persönliche Schutzbekleidung (Masken, Handschuhe u. ä.)

  • Hygienemittel

Hygiene unterstützende Maßnahmen:
  • Hinweise und Warntafeln

  • Anpassen der Sozialbereiche (z. B. zusätzliche Wohncontainer auf der Baustelle)

  • Mehraufwand (Anmieten) von Fahrzeugen für den täglichen Personentransport zur Baustelle sowie die Mehrkosten für die Fahrten

Zum Nachweis der entstandenen zusätzlichen Kosten sind vorzugsweise die Rechnungen für die vorgenommenen Maßnahmen, die ggf. auch bei Nachunternehmen erforderlich waren, vorzulegen. Zur Erläuterung der Kausalität zwischen Mehrkosten und COVID-19-Pandemie und des Bezugs der entstandenen Mehrkosten zur konkreten Baustelle genügt im Zweifel eine Eigenerklärung des Auftragnehmers.

Es werden nur solche Kosten erstattet, die sich im marktüblichen Rahmen halten. Hinsichtlich der Erforderlichkeit der Hygienemaßnahmen wird im Zweifelsfall auf die Informationen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und/oder RKI zurückgegriffen.

Erklärung des Bieters

Kosten für die o. g. COVID-19-Pandemie bedingte Maßnahmen sind NICHT Bestandteil meiner oder der von den Nachunternehmen kalkulierten Einheits- oder Pauschalpreise.