Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)(bei mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern ist von jedem ein Antrag auszufüllen)
Die Gewerbeuntersagung ist die behördliche Entscheidung, einem gewerblich tätigen Unternehmer die Ausübung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit dauerhaft zu untersagen (Tätigkeit kann ganz oder teilweise untersagt werden).