Ich/Wir ermächtige/n die Architektenkammer Thüringen, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Architektenkammer Thüringen auf mein/unser Konto gezogene/n Lastschrift/en einzulösen.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Im Fall einer Rücklastschrift, die mangels Deckung des Girokontos oder wegen Angabe einer falschen Kontoverbindung erfolgt ist, stellt die Architektenkammer Thüringen der/dem Zahlungspflichtigen die für die Lastschriftrückbuchung entstandenen Kosten in Rechnung.