Versicherungsbescheinigung für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Hiermit bestätigen wir, dass für die
und die Partner
seit dem
bei dem Versicherungsnehmer

eine Berufshaftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftpflicht als Architekt / Innenarchitekt / Landschaftsarchitekt / Stadtplaner in der Form einer durchlaufenden Jahresversicherung besteht. Die Nachmeldefrist für Verstöße aus beruflicher Tätigkeit, die zwischen Beginn und Ende des Versicherungsvertrages begangen wurden, beträgt mindestens 5 Jahre.

Die maximalen Versicherungssummen des Versicherers je Versicherungsfall betragen
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen stehen

Die Versicherungssummen, Maximierungen und Regelungen zur Nachhaftung von mindestens fünf Jahren nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entsprechen § 114 VVG i.V.m. §§ 33 Abs. 3i.V.m. Abs. 1 und 2 ThürAIKG zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Versicherungsbescheinigung.

Unterschrift / Stempel des Versicherungsunternehmens

Ort, Datum