eine Berufshaftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftpflicht als Architekt / Innenarchitekt / Landschaftsarchitekt / Stadtplaner in der Form einer durchlaufenden Jahresversicherung besteht. Die Nachmeldefrist für Verstöße aus beruflicher Tätigkeit, die zwischen Beginn und Ende des Versicherungsvertrages begangen wurden, beträgt mindestens 5 Jahre.