Mir ist bekannt, dass ich die Anzeige einmal jährlich zu erneuern habe, wenn ich beabsichtige, während des betreffenden Jahres weitere Dienstleistungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 ThürAIKG in Thüringen zu erbringen.
Mir ist auch bekannt, dass ich wesentliche Änderungen der angezeigten Umstände der Architektenkammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen und entsprechend § 14 Abs. 2 ThürAIKG zu dokumentieren habe.