Antrag auf Anordnung des Ruhens der Rechte und Pflichten aus der Eintragung (§ 13 Abs. 6 Satz 1 ThürAIKG)

Architektenkammer Thüringen
Eintragungsausschuss
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Antragsteller/in
Ich beantrage das Ruhen der Rechte und Pflichten aus der Eintragung in die Architekten- / Stadtplanerliste

(Das Ruhen der Rechte und Pflichten aus der Eintragung kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren angeordnet werden)

wegen:

Nachweise habe ich in Kopie beigefügt.

Hinweis

Ein Wegfall der zuvor genannten Gründe für die Beantragung der Ruhendstellung ist der Architektenkammer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht stellt eine Berufspflicht dar, deren Unterlassung berufsrechtlich geahndet werden kann.

Gebühren

Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss fallen Gebühren gemäß Kostenordnung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Architektenkammer Thüringen an.

Mir ist bekannt, dass während des Ruhens der Rechte und Pflichten
  • keine Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung nach § 3 ThürAIKG besteht.

  • keine Bauvorlagenberechtigung nach der Thüringer Bauordnung besteht.

  • die Eintragungsurkunde, die Bescheinigung der Bauvorlagenberechtigung im Original sowie der Architekten- oder der Stadtplaner-Stempel der Kammer zurückzugeben sind.

  • keine Leistungen der Architektenkammer in Anspruch genommen werden können.

  • sämtliche gespeicherten Daten gesperrt werden.

  • sich Änderungen meiner Mitgliedschaft beim Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ergeben können (eine Beratung hierzu erfolgt ausschließlich durch das Versorgungswerk).

Eigenhändige Unterschrift