Versicherungsbestätigung gemäß § 33 ThürAIKG

Architektenkammer Thüringen
Mitgliederverwaltung / Eintragungsausschuss
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Hiermit bestätigen wir, dass für

zur Deckung der sich aus seiner/ihrer Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren eine angemessene
Berufshaftpflichtversicherung in Form einer durchlaufenden Jahresversicherung mit einer Nachhaftungszeit von
mindestens fünf Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrags besteht.

Die Höchstersatzleistung des Versicherers je Versicherungsfall beträgt

Die Verpflichtung, der zuständigen Kammer den Beginn, die Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages sowie jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den vorgeschriebenen
Versicherungsschutz beeinträchtigt, unverzüglich mitzuteilen, ist uns bekannt.

Unterschrift / Stempel des Versicherungsunternehmens