Erklärung freie / freischaffende / selbständige Tätigkeit

Anlage zum Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder
Stadtplanerliste / zur Anzeige der Änderung der Tätigkeitsart

Ich erkläre, dass ich mich meinen Berufsaufgaben als

eigenverantwortlich und unabhängig widme.

Eigenverantwortlich tätig ist, wer
1.

seine berufliche Tätigkeit als alleiniger Inhaber eines Büros unmittelbar selbständig auf eigene Rechnung
und Verantwortung ausübt oder

2.

sich mit anderen Angehörigen Freier Berufe zusammengeschlossen hat und innerhalb dieses Zusammen-
schlusses eine Rechtsstellung besitzt, kraft derer er die Berufsaufgaben unbeeinflusst durch Rechte
berufsfremder Dritter innerhalb oder durch Rechte Dritter außerhalb des Zusammenschlusses ausüben kann.

Unabhängig tätig ist, wer bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit weder eigene Produktions-, Handels-, Liefer-
oder vergleichbare wirtschaftliche Interessen dieser Art vertritt, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang
mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Unterschrift des Antragstellers
Hinweis:

Diese Erklärung gilt für Antragsteller, die beantragen, mit der Beschäftigungsart "frei / freischaffend" in die Architektenliste der jeweiligen Fachrichtung oder in die Stadtplanerliste der Architektenkammer Thüringen eingetragen zu werden.