Von mir wird, ergänzend zum Grundantrag, Nachstehendes erklärt:
Die Bearbeitung des Antrages ist nur bei formgerechtem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen möglich.
Die Eintragung in die Liste der Freiwilligen Mitglieder begründet die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Thüringen (§ 21 Abs. 5 ThürAIKG).