Ruhen der Eintragung(en)

Ingenieurkammer Thüringen
Eintragungs- und Mitgliederwesen

E-Mail: i.gehlhaar@ikth.de
Fax: 0361/22873-46

(bitte in Druckschrift ausfüllen)

Hiermit beantrage ich das Ruhen meiner Eintragung als Pflichtmitglied und der Eintragung als
für die Dauer

Ein rückwirkendes Ruhen ist nicht möglich. Das Ruhen beginnt frühestens zum 1. des Folgemonats des eingereichten Antrages auf Ruhen, soweit kein anderes Datum angegeben wird.

Unterschrift