Ingenieurkammer ThüringenEintragungs- und Mitgliederwesen
E-Mail: i.gehlhaar@ikth.deFax: 0361/22873-46
(bitte in Druckschrift ausfüllen)
Ein rückwirkendes Ruhen ist nicht möglich. Das Ruhen beginnt frühestens zum 1. des Folgemonats des eingereichten Antrages auf Ruhen, soweit kein anderes Datum angegeben wird.