Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste (gemäß § 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG) (Seite 1)

Angaben zur Person

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Geschlecht

Wohnanschrift und Kontaktdaten

Wohnanschrift und Kontaktdaten

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Immatrikulationsbescheinigung über ein Studium in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Hochschule in Thüringen

Erklärung:

Erklärung:

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten in die Datenverarbeitung der Ingenieurkammer Thüringen aufgenommen werden.
Ich versichere, dass alle vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind.
Gleichzeitig erkläre ich, dass die Voraussetzungen für die Eintragung vorliegen (Hauptsatzung der Ingenieurkammer Thüringen, § 2 (2)).
Die Eintragung in der Interessentenliste endet automatisch, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben, der Studierendenstatus nicht mehr besteht oder nachgewiesen wird oder bei Verzicht auf die Eintragung.

Unterschrift