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Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 2 Abs. 5 Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG) (Seite 1)
Anschrift des Empfängers
Antragsteller (Erlaubnisinhaber)
– bei juristischen Personen Personalien der Vertretungsberechtigten
Name und Vorname, Geburtsname (wenn abweichend)
Geburtsdatum und -ort (Gemeinde/Kreis)
Hauptwohnung
Straße, Haus-Nr.
Postleitzahl
Ort
Telefon
Telefax
E-Mail
Internet
Staats- angehörigkeit
Angabe
bei Nicht-EU-Ausländern ggf. Dauer des erteilten Aufenthaltstitels und ob die Ausübung der Erwerbstätigkeit erlaubt ist, und wenn ja, ob diese beschränkt ist
erteilende Behörde
Aktenzeichen
Gegenstand der Erlaubnis
Ich beantrage / Wir beantragen die Erteilung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis bis
Datum *) Die Stellvertretungserlaubnis darf nicht länger als 10 Jahre erteilt werden (vgl. § 2 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 ThürSpielhallenG). Sofern allerdings die Spielhallenerlaubnis für den Erlaubnisinhaber eine kürzere Geltungsdauer aufweist, ist die Befristung der Stellvertretungserlaubnis an der Dauer dieser Frist auszurichten.
Unternehmen und Erlaubnis
Die Stellvertretungserlaubnis soll zur Führung folgenden Betriebes gelten:
Name und genaue Bezeichnung des Betriebes
Betriebsstätte
Lage des Betriebes (Ort, Straße, Hausnummer)
Der Antragsteller besitzt hierfür die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ThürSpielhallenG des Landratsamtes / der Stadt
vom
Aktenzeichen
befristet bis
Der Antragsteller besitzt noch keine Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ThürSpielhallenG, diese wurde jedoch beantragt
bei
am
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