Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 2 Abs. 5 Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG) (Seite 1)

Antragsteller (Erlaubnisinhaber) – bei juristischen Personen Personalien der Vertretungsberechtigten
Hauptwohnung
Staats- angehörigkeit
Gegenstand der Erlaubnis
Ich beantrage / Wir beantragen die Erteilung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis
*)

Die Stellvertretungserlaubnis darf nicht länger als 10 Jahre erteilt werden (vgl. § 2 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 ThürSpielhallenG). Sofern allerdings die Spielhallenerlaubnis für den Erlaubnisinhaber eine kürzere Geltungsdauer aufweist, ist die Befristung der Stellvertretungserlaubnis an der Dauer dieser Frist auszurichten.

Unternehmen und Erlaubnis

Die Stellvertretungserlaubnis soll zur Führung folgenden Betriebes gelten:

Betriebsstätte
Der Antragsteller besitzt noch keine Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ThürSpielhallenG, diese wurde jedoch beantragt