Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Handwerkskammer Südthüringen) (Seite 1)

Rosa-Luxemburg-Straße 7-9

98527 Suhl

Telefon: 03681 / 370-0

Telefax: 03681 / 370-290

Internet: www.hwk-suedthueringen.de

E-Mail: info@hwk-suedthueringen.de

Hinweise:
  • Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus (§ 15 BQFG).

  • Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen – sie ermöglichen eine schnellere Bearbeitung.

  • Für das Verfahren wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer Südthüringen.

Hinweis: Dieses Feld bitte nur nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle ausfüllen!
Benennung der Referenzqualifikation, mit der eine Gleichwertigkeitsfeststellungsprüfung erfolgen soll:
1.

Angaben zur Person

Angaben zur Person
Geschlecht
2.
Anschrift und Kontaktinformation

Wenn Sie einen Antrag aus dem Ausland stellen, können Sie freiwillig eine Kontaktperson im Inland (unter „Ergänzende Angaben“ am Ende dieses Formulars) benennen. So können wir einfacher Kontakt aufnehmen.