(1) Bei allen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb sind die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen zum Teilnahme- wettbewerb interessierten Unternehmen bei nationalen Vergabeverfahren mit dem Vordruck „HVA B-StB Aufforderung Teilnahmewettbewerb National" und bei EU-Verfahren mit dem Vordruck „HVA B-StB Aufforderung Teilnahme- wettbewerb EU / Interessensbestätigung" zur Verfügung zu stellen. Dies trifft auch bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte zu, bei denen die Vorinformation nach § 12 EU Abs. 2 VOB/A als Aufruf zum Wettbewerb dient.